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BJÖRN SENDKE
DANIEL SCHEMIONEK

GESELLSCHAFTSRECHT

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich Gedanken machen, welche Rechtsform er wählt: ein einzelkaufmännisches Unternehmen, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG) oder auch eine Gesellschaft einer ausländischen Rechtsform. Bereits hier wird die richtige Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerrechtlicher Aspekte ohne fachliche Hilfe kaum gelingen. Es gilt Aspekte der Haftungsbegrenzung mit Fragen der Flexibilität und steuerlichen Vor- und Nachteilen abzuwägen.

Durch die richtige Gestaltung des Gesellschaftsvertrages kann Streit zwischen den Gesellschaftern, sei es während der gemeinsamen Tätigkeit oder beim Ausscheiden eines Gesellschafters, vermieden werden. Kommt es doch zum Streit, müssen die richtigen rechtlichen Wege gefunden werden, um die Konflikte dauerhaft zu lösen.

Wir beraten und begleiten Sie z. B. bei folgenden Vorgängen: