DANIEL SCHEMIONEK

ARBEITSRECHT

„Das deutsche Arbeitsrecht ist an sich in Ordnung. Es hat eigentlich nur drei Probleme, nämlich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Arbeitsrichter.“

-Christoph Schmitz-Scholemann Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. in NZA 2012, 1001

Ganz so einfach, wie es in diesem Zitat eines ehemaligen Richters am Bundesarbeitsgericht (BAG) scherzhaft dargestellt wird, ist das Arbeitsrecht in der Praxis dann aber doch nicht. Jedenfalls nicht für all jene, die nicht zu dem auserwählten Kreis der 38 Berufsrichter an Deutschlands höchstem Arbeitsgericht zählen. Das liegt zum Teil auch daran, dass das Arbeitsrecht in Deutschland nicht abschließend in Form eines einheitlichen Gesetzestextes kodifiziert wurde, sondern zu einem ganz erheblichen Teil aus Richterrecht besteht. Es handelt sich also in hohem Maße um Recht, das nicht von der Legislative gesetzt wurde, sondern durch Rechtsprechung entsteht, was zwar im Bereich des Arbeitsrechts weitestgehend anerkannt wird, im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung und die Stellung des Deutschen Bundestags als demokratisch legitimierter Gesetzgeber aber zumindest nicht gänzlich unproblematisch erscheint. Für diese Form der Rechtsfortbildung sind im Arbeitsrecht vor allem die zehn Senate des BAG zuständig. Will man sich also im Arbeitsrecht zurechtfinden und praktische Lösungen für arbeitsrechtliche Probleme entwickeln, die im Arbeitsrecht – anders als es das Eingangszitat vermuten lässt – reichlich vorhanden sind, wird man folglich nicht umhinkommen sich, mehr noch als in anderen Rechtsgebieten, mit den zahlreichen Entscheidungen der Arbeitsgerichtbarkeit und in jüngster Zeit vermehrt auch mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs tiefergehend zu befassen. Auch wenn im Verfahren vor den Arbeitsgerichten einige Besonderheiten gelten, die es den Parteien ermöglichen sollen, einen Rechtsstreit auch ohne anwaltliche Unterstützung zu führen, wird der Rechtslaie hier alleine bereits aufgrund der mangelnden Kenntnis der umfangreichen Kasuistik des BAG und Rechtsproblemen, die er anhand des Wortlauts der vielen verschiedenen in zahlreichen Nebengesetzen verstreuten gesetzlichen Quellen teilweise nicht einmal ansatzweise erahnen kann, schnell an seine Grenzen gelangen. Gerne stehen wir Ihnen daher mit unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht zur Seite und beraten und vertreten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren. Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden dabei die Beratung und Vertretung im Bereich von Kündigungen.

Alle diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne.
Bei bereits erfolgten Unstimmigkeiten im Arbeitsverhältnis oder vorab im Vorfeld zur Vermeidung von Konflikten freut sich Rechtsanwalt Daniel Schemionek, Sie ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden Schwerpunkten beraten zu dürfen: